Weil bisher kaum Möglichkeiten bestanden, bei Verstössen gegen den SDV-Ehrenkodex oder die Gesetzgebung vorzugehen, hat die SDV-Generalversammlung jetzt ein Zeichen gesetzt. Ab sofort ist der Vorstand ermächtigt, Verstösse durch eine unabhängige Instanz prüfen zu lassen. Darüber hinaus ist er befugt, die Verursacher bei der Schweizerischen Lauterkeitskommission (SLK) zur Anzeige zu bringen oder ein gerichtliches Verfahren einzuleiten. Entscheidet die SLK, dass ein SDV-Mitglied gegen den Ehrenkodex gehandelt hat, muss dieser Fall durch die SLK öffentlich publiziert werden. Sichergestellt ist, dass ein solches Verfahren auch bei einem Verbandsaustritt des betroffenen Mitgliedes weitergeführt wird.
Mit der Aufnahme dieses wichtigen Artikels in die Statuten setzt der SDV ein mutiges Zeichen. Der Verband dokumentiert damit, wie wichtig ihm Seriosität und Professionalität seiner Mitglieder sind und wie wertvoll ihm das Vertrauen ist, das die Branche i n der Öffentlichkeit beansprucht. SDV-Präsident Stössel sieht deshalb in dieser Statutenänderung auch einen entscheidenden Schritt, die Glaubwürdigkeit von Verband und Dialogmarketing nach aussen zu fördern.
