Die von den beiden Branchenverbänden Schweizer Direktmarketing Verband SDV und der Swiss Contact Center Association CallNet.ch initiierte Podiumsdiskussion Ende Oktober zum Thema «Mehr Konsumentenschutz und weniger Missbräuche beim Telefonverkauf» mit Vertretern der Branchenverbände, der Politik und Wirtschaft hat gezeigt, dass eine gesetzliche Regulierung die bereits bestehende Selbstregulierung nicht wesentlich verbessert. Um den Konsumenten besser zu schützen, sind andere Massnahmen notwendig.
Konsumentenschutzorganisationen setzen auf angepasste Gesetze Die Konsumentenschutzorganisationen erhoffen sich von einer Ausweitung der gesetzlichen Bestimmungen für Fernabsatzgeschäfte auf den Telefonverkauf einen besseren Schutz für die Konsumenten, denn viele Konsumenten sind nach wie vor gegenüber gewieften und hartnäckigen Telefonverkäufern überfordert. Wie beim Haustürverkauf soll gesetzlich ein Widerrufsrecht von sieben Tagen eingeführt werden, welches auch bei Käufen unter einem Rechnungsbetrag von hundert Schweizerfranken greift. Zudem können sich die Konsumentenschützer vorstellen, dass die Telefonnummern von Telefonverkäufern für den Konsumenten erkennbar sein müssen, beispielsweise mit einer speziellen Vorwahlnummer.
Ziel der Konsumentenschützer ist es, dass die Erweiterung des Obligationenrechts möglichst schnell in Kraft tritt, so dass rasch möglichst Weiterlesen

